Förder-Info-Blog

Investitionsprämie

Laut Auskunft des Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort werden im Bedarfsfall die Mittel von 1 Milliarde Euro für die Investitionsprämie durch eine Gesetzesänderung aufgestockt.

Anträge, die im Betrachtungszeitraum zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 eingebracht werden, sind aufgrund der beihilferechtlichen Konstruktion als allgemeine Maßnahme jedenfalls zu bedienen.

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Einreichung!

Mit der Investitionsprämie fördert die Bundesregierung Neuinvestitionen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Die Basisprämie beträgt sieben Prozent, besonders begünstigt sind Investitionen in Digitalisierung, Nachhaltigkeit sowie Gesundheit und Life Science mit einer Prämie von 14 Prozent. Investitionen ab 5.000 Euro und bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert.

Die Prämie kann von 1. September 2020 bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August 2020 getätigt werden, rückwirkend beantragbar.

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft wickelt die Anträge ab. Einzureichen unter www.aws.at.

Add comment


Security code
Refresh